Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln
Für alle bei uns gekauften Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Wenn eine Ware bei Übergabe mangelhaft ist, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte aus der gesetzlichen Mängelhaftung zu. Diese Rechte bestehen unabhängig davon, ob für die Ware zusätzlich eine freiwillige Garantie des Herstellers oder eines anderen Garantiegebers besteht.
Welche Rechte haben Sie?
Stellt sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Mangel der Ware heraus, können Sie grundsätzlich zunächst Nacherfüllung verlangen. Je nach den gesetzlichen Voraussetzungen kann dies durch Reparatur oder Ersatzlieferung erfolgen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie außerdem eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Gegebenenfalls bestehen daneben weitere gesetzliche Ansprüche.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unentgeltlich. Sie werden durch eine gegebenenfalls bestehende Garantie nicht eingeschränkt.
Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe
Die gesetzliche Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich bei Ihrem Kauf bei uns grundsätzlich gegen uns als Verkäufer.
Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers oder eines anderen Garantiegebers. Umfang, Dauer und Bedingungen einer Garantie ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben auch dann bestehen, wenn für eine Ware zusätzlich eine Garantie angeboten wird.
Sie haben einen Mangel festgestellt?
Wenn eine bei uns gekaufte Ware einen Mangel aufweist, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Wir prüfen den Vorgang und informieren Sie über die weiteren Schritte.
Bitte halten Sie nach Möglichkeit Ihre Bestellnummer und Informationen zum festgestellten Mangel bereit.
